FAQ
Die häufigsten Fragen und Antworten
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die sogenannte Einlagensicherung. Von Gesetzeswegen sind Einlagen auf Konten von bis zu 100.000 Euro geschützt.
Für Wertpapiere gelten weitere gesetzliche Bestimmungen:
Sondervermögen ist ein juristischer Fachausdruck, der im Kapitalanlagegesetzbuch (§§ 91 ff. KAGB), früher Investmentgesetz, geregelt ist. Er steht vereinfacht gesagt für das Geld, das Sie als Anleger zum Beispiel in Aktien, Fonds oder ETFs bei einer Investmentgesellschaft – juristisch Kapitalverwaltungsgesellschaft – investiert haben. Das Sondervermögen ist damit getrennt von dem Vermögen, das der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst gehört. Das bedeutet: Geht die Investmentgesellschaft bankrott, ist das Sondervermögen vor ihrem Zugriff oder dem ihrer Gläubiger geschützt.
Gleiches gilt im Fall einer Insolvenz des Depotanbieters, der das Fondsvermögen verwahrt. Ob Hausbank, Depotbank oder Smartphone-Broker: Wer sein Geld in Wertpapiere steckt, muss keine Angst davor haben, dass der Anbieter des Depots pleitegeht. Aktien, Investmentfonds, Anleihen und ETFs gehören auch hier auf jeden Fall Ihnen und wären nicht Teil der Insolvenzmasse.
Unabhängig, umfassend, kompetent
Eine gute Beratung ist immer persönlich. Deshalb nehmen wir uns Zeit, Ihre Anliegen und Ihre Bedürfnisse kennenzulernen. Und damit wir die richtigen Antworten auf Ihre Fragen finden, betrachten wir Ihre gesamte Vermögenssituation und entwickeln eine passgenaue Strategie die bereits getroffene Entscheidungen berücksichtigt.
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Grundsätzlich ist es möglich betragsunabhängig eine hohe Beratungsqualität sicher zu stellen. In der gängigen Praxis gibt es jedoch immer wieder Produktanbieter, die gewisse Einstiegsgrößen formulieren, z.B. Höhe des Fondspreises, Mindestsparsummen etc. – Im persönlichen Gespräch sprechen wir gerne über Ihre Möglichkeiten und deren Umsetzung.
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